Datenschutz Einschulungsfeierlichkeiten
Anlässlich des Schuljahresbeginns bzgl. Bild- und Videoaufnahmen wird aus datenschutzrechtlicher Sicht auf folgende Zusammenhänge hingewiesen.
Anhand folgender Grafik wird aufgezeigt, wann Aufnahmen datenschutzrechtlich zulässig bzw. nicht zulässig sind. In den Anlagen 1 und 2 werden diese näher erläutert bzw. mit Beispielen dargestellt.
Anlagen zum Datenschutz